Erbschaft

Erben und Unternehmensnachfolge

Das Leben ist endlich. Machen Sie Ihr Unternehmen vorher unsterblich.

Die Beratung zur Sicherung Ihres Unternehmens und Ihres Privatvermögens umfasst zwingend den offenen und vorausschauenden Umgang mit der Nachfolgefrage.

  • Steht ein geeigneter Nachfolger zur Verfügung?
  • Soll das Unternehmen aufgegeben oder veräußert werden?
  • Möchten Sie gerne einen weiteren Einfluss behalten?
  • Möchten Sie andere von jeder Einflussnahme ausschließen?
  • Möchten Sie Gewinne einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zuweisen?
  • Spielt die Nachfolgeregelung für Ihre Altersversorgung eine Rolle?

Konzeption und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen schließen ebenfalls die Auseinandersetzung mit dem Vermögen nach Eintritt eines Erbfalles mit ein. Sei es im Rahmen von Testamentsvollstreckungen oder Erbauseinandersetzungen mit einem hohen Grad an Professionalität und Erfahrung schlage ich Ihnen einen sicheren Fahrplan für die Zukunft Ihres Unternehmens vor. Soweit erforderlich, wird natürlich auch die Kompetenz des Anwaltes oder Notars Ihres Vertrauens mit einbezogen.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge wird durch die Kreditinstitute als eigener Bewertungspunkt im Rahmen des Ratings beurteilt. Sichern Sie sich günstige Zinskonditionen durch eine rechtzeitige Konzeption in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher oder personeller Hinsicht. Profitieren Sie auch von der steuerlichen Optimierung