Vereine

Steuerberatung für Vereine

In dem Unterabschnitt "Vereine" wurde auf die Notwendigkeit einer sauberen Datenerfassung hingewiesen. Deshalb hier nur die Bitte an Sie, auch mal kurz bei "Unternehmen" einzuklicken.

Ergänzend gilt zu Vereinen, dass diese zum Teil auch als gemeinnützig angesehen werden. Hier ergeben sich in der Rechnungslegung besondere Erfordernisse hinsichtlich der Abgrenzung zwischen

  • ideeller Verein,
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,
  • nichtwirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und
  • Zweckbetrieb.

Je nachdem ergeben sich auch hinsichtlich der Umsatzsteuer unterschiedliche Folgerungen.

Zudem müssen Sie bedenken, dass es für einen Verein, der "ins Gerede" gekommen ist, schwierig wird noch Spendenmittel zu erwerben. Deshalb kann diesseits nur empfohlen werden, von Anfang an die Vereinsbuchführung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich hier größter Akkuratesse zu bedienen.

Die Kanzlei bietet zudem die Möglichkeit, bereits in der Buchhaltung bei Vereinen mit mehreren Aktivitäten diese auch buchungstechnisch zu trennen. Hierdurch erhalten Vorstände und Mitglieder eine hohe Transparenz über die jeweiligen Tätigkeitsbereiche.

Tätigkeitsfelder:

  • Steuererklärung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Finanzbuchhaltung
  • Betriebsbuchhaltung