Nachbarschaftsmediation

Nachbarschaftsmediation

Zwei Jungen streiten sich um einen Kürbis. Der Streit ist heftig. Bald besteht sogar Sorge um die Gesundheit der Kinder. Wie löst unsere auf "Gerechtigkeit" getrimmte Gesellschaft übli­cherweise diesen Konflikt? Entweder durch ein Verbot "Hört sofort auf, euch zu streiten" oder durch eine Anordnung "Jeder bekommt einen halben Kürbis und basta".

 Aber ist der Konflikt um den Kürbis damit gelöst? Vielleicht ist "der Kürbis" nur stellvertre­tend für einen anderen Konflikt? Wissen wir das, ohne nach den Interessen der Kinder zu fra­gen? Warum wollten beide DIESEN Kürbis?

 Durch Befragen stellt sich heraus: Ein Kind will den Kürbis für Halloween, ein halber Kürbis nützt ihm nichts. Im Übrigen mag es überhaupt keinen Kürbis essen. Das andere Kind findet Halloween absolut doof. Aber Kürbis ist seine Lieblingsspeise. Als Mediationsvereinbarung wird also festgelegt: Jeder bekommt vom Kürbis, was er wirklich braucht.

 Der Mediator gestaltet das Verfahren, die Medianten legen die Themen fest, stellen ihre Inte­ressen dar, entwickeln gemeinsame Lösungsalternativen, handeln die Lösung aus. Ein Mediationsverfahren ist oft kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren (Gerichtskosten, Anwalts­honorare usw.), aber es ist auch anspruchsvoller: Man delegiert die Entscheidungsfindung nicht, sondern erarbeitet diese gemeinsam.

 Durch das gegenseitige Verständnis wird die Lösung für alle facettenreicher als bei einer Entweder-oder-Entscheidung. Oft ergeben sich am Ende Lösungen, die zu Beginn nicht bekannt waren. In der Regel halten die Mediationsvereinbarungen.

 Zur Absicherung und letztendlichen Feinabstimmung gibt es auch Mediationen, die nach einer gewissen Zeit im Rahmen einer Nachschau fortgesetzt werden. So können die Median­ten vortragen, ob aus ihrer jeweiligen Sicht die Mediationsvereinbarung wie gewünscht umgesetzt worden ist und zu welchen Punkten noch Klärungsbedarf besteht.